Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege hat zwei Ausrichtungen:

  • Überbrückung eines Zeitraumes nach gesundheitlicher Krise
  • Aufenthalt wegen Urlaubs der Angehörigen

Oftmals kommen Gäste aus dem Krankenhaus, wo sie wegen Schlaganfall o.ä. behandelt wurden.

Die Kurzzeitpflege im Stift am Klausberg hat den Anspruch, die begonnene Verselbständigung im Krankenhaus weiter fortzusetzen, mit dem Ziel der Rückkehr nach Hause.

Neben der aktivierenden Pflege kann hier die Therapieabteilung hilfreich sein, in der Mitarbeiter mit Zusatzausbildungen tätig sind und auch über ein Bewegungsbad und technische Geräte verfügen.

Zum Wohlfühlen steht das ganze Programm des Stiftes bereit, wie auch die sehr schöne Gartenanlage und die Restauration.
Jeder Gast bzw. seine Familie wird ausführlich beraten, da Pflegebedürftigkeit oftmals ganz plötzlich eintritt und Vorkenntnisse nicht vorhanden sind.

Das Entgelt in der Kurzzeitpflege richtet sich nach dem Pflegegrad.
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.774 Euro für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr.
Die Kurzzeitpflege kann verlängert werden um bis zu weitere 4 Wochen im Kalenderjahr, wenn Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft wurde. Dann erhöht sich der Zuschuss um bis auf das Doppelte.
Verhinderungspflege wird ebenfalls im Stift am Klausberg angeboten.

Lassen Sie sich zu Kombinationsleistungen und Konditionen beraten!